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Steuern:
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Einkommensteuertarif nach dem chinesischen Einkommensteuergesetz
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Freibeträge: Berechnung Die genannten Steuersätze gelten kumulativ, d.h. die ersten 500 RMB werden mit 5%, die nächsten 1500 mit 10% usw. besteuert. Zur einfacheren Berechnung gibt es die “Quick Reduction Method”. Danach wird das gesamte Einkommen mit dem Steuersatz der entsprechenden Stufe multipliziert und der Abzugsbetrag abgezogen. Beispiel:
Monatseinkommen: RMB 28.000, abzüglich Freibetrag: 24.000 Einige Hinweise zur persönlichen Einkommensteuer Nach der 90-Tage-Regel ist jeder, der sich mindestens 90 Tage im Jahr in China aufhält, in China steuerpflichtig. Für deutsche Staatsangehörige gilt das Doppelbesteuerungsabkommen mit der 183-Tage-Regelung. Wer sich mindestens 183 Tage im Jahr in China aufhält, ist mit seinem gesamten Einkommen in China steuerpflichtig. Dabei ist es unerheblich, wo und in welcher Währung das Gehalt gezahlt wird. Bei einer Aufspaltung des Gehalts in einen deutschen und einen chinesischen Teil unterliegt also das gesamte Gehalt der chinesischen Einkommensteuer. Bei einem längeren Aufenthalt in China muss dem deutschen Wohnsitz-Finanzamt eine entsprechende Mitteilung gemacht werden. Das chinesische Steuerrecht kennt fast keine Abzugsmöglichkeiten. Lediglich direkt vom Unternehmen übernommene Leistungen, z.B. für Mieten oder einen privat genutzten PKW sind steuerfrei. Die chinesischen Finanzämter lassen sich die Höhe des Einkommens durch eine Gehaltsbescheinigung nachweisen. Sie wissen inzwischen sehr gut über übliche Einkommenshöhen für bestimmte Positionen Bescheid, so dass ein General Manager, der ein Gehalt von 4.500 RMB angibt und 25 RMB Steuern zahlen möchte, sich auf sehr unangenehme Fragen gefasst machen muss. Auch über die Aufenthaltsdauer in China sind die Finanzämter gut informiert, seit an allen Flughafen Ein- und Ausreisedaten per Computer erfasst werden. Bei einem Entsendungsverhältnis kann entweder das Brutto-Verfahren angewandt werden, wobei ein Gesamt-Bruttogehalt festgelegt wird und der Beschäftigte selbst für die Abführung der Steuern verantwortlich ist. Oder es wird das Netto-Verfahren vereinbart, wobei nach den individuellen Verhältnissen des Beschäftigten das deutsche Nettogehalt ermittelt wird und dies um die in China fällige Steuerzahlung aufgestockt wird. Offizieller Link zum Thema Steuern: Beijing Local Taxation Bureau |
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