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Die Versicherungen:
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Gerade bei der Frage, wie man sich im Ausland und speziell in China versichern muss, spielen die persönlichen Faktoren eine grosse Rolle, so dass die nachfolgenden Tipps für jeden individuell zu überprüfen sind. |
Krankenversicherung:
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Ich war in Deutschland freiwillig gesetzlich Krankenversichert. Diese
gilt in China nicht weiter. Deshalb habe ich über spezielle Konditionen
meines Arbeitgebers eine weltweit gültige private Krankenversicherung
bei der DKV International abgeschlossen. |
Rentenversicherung:
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Meine Information ist, dass man sich für China freiwillig versichern kann, aber nicht muss ( zumindest mit dem Mindestbeitrag, siehe www.bfa-berlin.de ) - ein Beratungsgespräch hat aber folgendes Ergebnis gebracht: Zwei Berater von der BFA haben mir unabhäng von einander geraten, die 2-3 Jahre NICHT in die BFA einzuzahlen, weil ich persönlich schon ein paar Jahre eingezahlt habe und auch nach Rückkehr noch genügend Jahre einzahlen muss (leider), so das sich die Unterbrechung kaum auswirkt und ich froh sein sollte, nicht zahlen zu müssen ( Zitat " Andere würden einiges darum geben, nicht zahlen zu müssen. Ist sowieso nicht klar, ob Sie später noch was rausbekommen..." !!! ) Also denke ich, man sollte in der Zeit in China nicht in die BFA einzahlen, sondern eine private Rentenversicherung abschliessen. Anbieter gibt es ja genügend. Ist sowie besser in die Zukunft investiert ;-) |
Hausratversicherung:
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Bei Abwesenheit über 60 Tagen den Versicherer informieren...Wenn man die Wohnung in Deutchland weiterhin versichern will, muss man nachweisen, dass sie nciht leerstht, sprich jeamand auf diese aufpasst. |
Private Haftpflichtversicherung:
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Gilt im Ausland automatisch bis zu 12 Monate weiter ... Ist wirklich schwer hier eine Versicherung zu finden, die auch das Ausland abdeckt. Anderseits wird in China keine Haftpflichtversicherung gefordert. |
Arbeitslosenversicherung:
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Fällt in BRD nicht mehr an, sobald der Expat nicht mehr unbegrenzt einkommensteuerpflichtig ist. Der Versicherungsschutz gilt noch nach zwei Jahren Abwesenheit. Nach dem dritten Jahr Abwesenheit werden nach der Rückkehr keine Leistungen im Fall einer eintretenden Arbeitslosigkeit von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung mehr gezahlt! |
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